§ 6 Oö. DAwV

Oö. DAwV - Oö. Dienstausweisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

§ 6

Dienstbehelfe nach anderen Vorschriften

 

Andere Vorschriften über die Benützung von Dienstbehelfen bleiben von dieser Verordnung unberührt.

In Kraft seit 01.10.2009 bis 31.12.9999
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