§ 5 Oö. DAwV

Oö. DAwV - Oö. Dienstausweisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 5

Inhalt

 

(1) Der Dienstausweis ist eine beidseitig bedruckte Kunststoffkarte in der Größe 5,4 cm x 8,5 cm und kann insbesondere folgende Daten enthalten:

1.

Vorderseite (Bildseite)

a)

Schriftzug "Dienstausweis"

b)

Logo "Land Oberösterreich"

c)

Schriftzug der betreffenden Behörde

d)

Lichtbild der Inhaberin bzw. des Inhabers

e)

Schriftzug "Gültig bis" und das Datum

f)

Sicherheitsmerkmale

2.

Hinterseite (Chipseite)

a)

Chip

b)

Amtstitel, Akademischer Grad

c)

Zuname und Vorname

d)

Schriftzug "Geburtsdatum" und das betreffende Datum

e)

Schriftzug "Ausstellungsdatum" und das Datum

f)

Aufgedruckte Unterschrift der Inhaberin bzw. des Inhabers

g)

Schriftzug "a. sign premium" und Kartennummer des Dienstausweises

h)

Schriftzug "Ausweis Nr." und die betreffende Nummer

i)

DVR-Nummer

 

(2) Ferner kann der Dienstausweis auf der Vorderseite (Bildseite) die Bezeichnung einer besonderen Funktion der Inhaberin bzw. des Inhabers beinhalten.

In Kraft seit 01.10.2009 bis 31.12.9999
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