§ 59 Oö. BSG 2017 § 59

Oö. BSG 2017 - Oö. Bediensteten-Schutzgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) Mit Inkrafttreten dieses Landesgesetzes treten das Oö. Landesbediensteten-Schutzgesetz 1998, LGBl. Nr. 13/1998, und das Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz 1999, LGBl. Nr. 15/2000, einschließlich der darin jeweils enthaltenen Verfassungsbestimmungen außer Kraft.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden, sie treten aber frühestens mit diesem Landesgesetz in Kraft.

In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
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