§ 1 Oö. AWP 1999 V

Oö. AWP 1999 V - Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999 (V)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

§ 1

Geltungsbereich

 

(1) Der Oö. Abfallwirtschaftsplan regelt die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (§ 3 Oö. AWG 1997) der Abfallwirtschaft in Oberösterreich unter Beachtung der Grundsätze für die Lagerung, Sammlung, Abfuhr, Beförderung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (§ 4 Oö. AWG 1997).

 

(2) Soweit der Oö. Abfallwirtschaftsplan Regelungen hinsichtlich Altstoffe enthält, gilt er nur soweit, als nicht bereits bundesrechtliche Vorschriften bestehen.

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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