Art. 9 Oö. 2 VBLOWVHBD

Oö. 2 VBLOWVHBD - 2. Vereinbarung zw. dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österr. Donau

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Jede Vereinbarungspartei erhält eine beglaubigte Abschrift.

In Kraft seit 05.10.2013 bis 31.12.9999
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