Art. 8 Oö. 2 VBLOWVHBD

Oö. 2 VBLOWVHBD - 2. Vereinbarung zw. dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österr. Donau

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem

1.

die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und

2.

beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Länder, dass die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind, vorliegen.

In Kraft seit 05.10.2013 bis 31.12.9999
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