Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
(Anm.: Abs. 4 mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 4, mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft getreten)
Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.