§ 3 NTMelV (weggefallen)

NTMelV - Festlegung von kostendeckenden Gebühren für die Meldung neuartiger Tabakerzeugnisse

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
§ 3 NTMelV seit 18.08.2026 weggefallen.
In Kraft seit 19.08.2026 bis 31.12.9999
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