Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.10.2026
Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen zur Entrichtung kostendeckender Gebühren für die Meldung von neuartigen Tabakerzeugnissen, tabakfreien Nikotinerzeugnissen und tabakfreien Nikotinersatzerzeugnissen.
In Kraft seit 20.08.2026 bis 31.12.9999
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