Art. 9 NÖ VABVNWEBB

NÖ VABVNWEBB - Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenpark Wienerwald

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

Die Vertragsparteien kommen überein, fünf Jahre nach Inkrafttreten die Regelungen der gegenständlichen Vereinbarung einer Überprüfung zu unterziehen und allfällige Änderungen einvernehmlich festzulegen.

In Kraft seit 17.11.2006 bis 31.12.9999
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