§ 1 NÖ RBG 1978 § 1

NÖ RBG 1978 - NÖ Rechtsbereinigungsgesetz 1978

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

(1) Sämtliche vom Landtag von Niederösterreich vor dem 1. Jänner 1972 erlassenen Gesetze sowie sämtliche auf Grund verfassungsübergangsgesetzlicher Bestimmungen als Landesgesetze geltenden Rechtsvorschriften treten, soweit nicht Abs. 2 Ausnahmen vorsieht, mit 30. April 1979 außer Kraft.

(2) Von der Aufhebung gemäß Abs. 1 sind ausgenommen:

a)

Rechtsvorschriften, die von einer nach dem 1. Jänner 1972 aber vor dem 30. April 1979 vorgenommenen Wiederverlautbarung im Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich erfaßt sind, und

b)

die in den §§ 2 und 3 aufgezählten Rechtsvorschriften.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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