Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (NÖ LFW LV-VO) Fundstelle

NÖ LFW LV-VO - Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (NÖ LFW LV-VO)
StF: LGBl. 9020/16-0
[CELEX-Nr.: 32003L0010, 32002L0044]

Änderung

LGBl. 9020/16-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 7. Dezember 2010 aufgrund des § 239 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020–27, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Expositionsgrenzwert

§ 4.

Auslösewert

§ 5.

Grenzwerte für bestimmte Räume

§ 6.

Bewertungen und Messungen

§ 7.

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 8.

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmer

§ 9.

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 10.

Bauliche und raumakustische Maßnahmen

§ 11.

Maßnahmen an der Quelle

§ 12.

Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

§ 13.

Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 14.

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

§ 15.

Übergangsbestimmungen

§ 16.

Umgesetzte EU-Richtlinien

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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