§ 113 NÖ LBDG Dauer einer Dienstreise

NÖ LBDG - NÖ Landes-Bedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die Dauer einer Dienstreise ist vom Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung der Reisebewegung zu berechnen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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