§ 2 NÖ GS Inkrafttreten

NÖ GS - NÖ Gewährung von Studienbeihilfen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen, LGBl. 2200/8–2, außer Kraft. Abweichend davon kommt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen, LGBl. 2200/8–2, auf Kinder, für die vor dem 1. Juli 2006 Anspruch auf Studienbeihilfe erworben wurde und die sich zu diesem Zeitpunkt in einer niedrigeren als der 9. Schulstufe befanden, in der bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassung längstens bis zum Abschluss der 8. Schulstufe weiter zur Anwendung.

In Kraft seit 01.07.2006 bis 31.12.9999
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