§ 17 NÖ AG Archivgut des Bundes

NÖ AG - NÖ Archivgesetz (NÖ AG)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Archivgut des Bundes von überwiegend regionaler Bedeutung, das im Land Niederösterreich angefallen ist und vom Bund dem NÖ Landesarchiv angeboten wird, ist vom NÖ Landesarchiv zu übernehmen. Dieses Archivgut geht mit seiner Übernahme durch das NÖ Landesarchiv in das Eigentum des Landes Niederösterreich über.

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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