Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.10.2024
Abgabenbehörde in Angelegenheiten der Landesabgaben ist das Landesabgabenamt am Sitz des Amtes der NÖ Landesregierung. Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist die Landesregierung.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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