§ 50b NG 1990 Veröffentlichung

NG 1990 - Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.05.2025

Entscheidungen in Bewilligungsverfahren gemäß § 50a sind von der Behörde in geeigneter Form kundzumachen und jedenfalls zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie auf der Internetseite der Behörde zu veröffentlichen; die Entscheidungen sind als Download für acht Wochen bereitzustellen.Entscheidungen in Bewilligungsverfahren gemäß Paragraph 50 a, sind von der Behörde in geeigneter Form kundzumachen und jedenfalls zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie auf der Internetseite der Behörde zu veröffentlichen; die Entscheidungen sind als Download für acht Wochen bereitzustellen.

In Kraft seit 13.05.2025 bis 31.12.9999
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