Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Untergliederung der Netzbenutzerkategorien nach § 3 Z 2 bis 4 und § 4 Z 2 bis 4 hat erst ab 1. Jänner 2026 zu erfolgen. Die Untergliederung der Netzbenutzerkategorien nach Paragraph 3, Ziffer 2 bis 4 und Paragraph 4, Ziffer 2 bis 4 hat erst ab 1. Jänner 2026 zu erfolgen.
In Kraft seit 01.07.2025 bis 31.12.9999
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