Gesamte Rechtsvorschrift NB-V 2024

Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024

NB-V 2024
beobachten
merken
Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 NB-V 2024 Allgemeine Bestimmungen


Regelungsgegenstand

Diese Verordnung legt die Netzbenutzerkategorien gemäß § 16 Abs. 2 ElWOG 2010 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010 idF BGBl. I Nr. 145/2023, jeweils getrennt nach Einspeisern und Entnehmern fest. Diese Verordnung legt die Netzbenutzerkategorien gemäß Paragraph 16, Absatz 2, ElWOG 2010 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2010, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 145 aus 2023,, jeweils getrennt nach Einspeisern und Entnehmern fest.

§ 2 NB-V 2024 Begriffsbestimmungen


  1. (1)Absatz eins,Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, gelten die Begriffsbestimmungen des ElWOG 2010.
  2. (2)Absatz 2,Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
    1. 1.Ziffer eins„Energiespeicheranlage“ im Elektrizitätsnetz eine Anlage, in der Energiespeicherung erfolgt;
    2. 2.Ziffer 2„Energiespeicherung“ im Elektrizitätsnetz die Verschiebung der endgültigen Nutzung elektrischer Energie auf einen späteren Zeitpunkt als den ihrer Erzeugung oder die Umwandlung elektrischer Energie in eine speicherbare Energieform, die Speicherung solcher Energie und ihre anschließende Rückumwandlung in elektrische Energie oder Nutzung als einen anderen Energieträger;
    3. 3.Ziffer 3„Haushalte“ Endverbraucher oder Erzeuger, die elektrische Energie vorwiegend für private Zwecke entnehmen oder einspeisen;
    4. 4.Ziffer 4„Nicht-Haushalte“ Endverbraucher oder Erzeuger, die elektrische Energie vorwiegend für Zwecke der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit entnehmen oder einspeisen.
  3. (3)Absatz 3,Die regionale Klassifikation von Versorgungsgebieten erfolgt unter Anwendung des Verstädterungsgrades der statistischen Stelle der Europäischen Union (Eurostat) und unterscheidet:
    1. 1.Ziffer einsüberwiegend ländliche Gebiete;
    2. 2.Ziffer 2intermediäre Gebiete;
    3. 3.Ziffer 3überwiegend städtische Gebiete.

§ 3 NB-V 2024 Festlegung der Netzbenutzerkategorien


Netzbenutzerkategorien für Einspeiser

Netzbenutzerkategorien für Einspeiser sind die in der Anlage 1 angeführten Technologien, wobei hinsichtlich der dort angeführten Thermischen Anlagen nach den in Anlage 2 angeführten Brennstoffen zu differenzieren ist, jeweils untergliedert nach

  1. 1.Ziffer einsder Art des Netzbenutzers:
    1. a)Litera aElektrizitätsunternehmen;
    2. b)Litera bNicht-Elektrizitätsunternehmen, untergliedert nach Haushalte und Nicht-Haushalte;
  2. 2.Ziffer 2der Netzebene (§ 63 ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt;der Netzebene (Paragraph 63, ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt;
  3. 3.Ziffer 3der regionalen Klassifikation des Versorgungsgebietes;
  4. 4.Ziffer 4Zählpunkt mit oder ohne Energiespeicheranlage.

§ 4 NB-V 2024 Netzbenutzerkategorien für Entnehmer


Netzbenutzerkategorien für Entnehmer sind untergliedert nach

  1. 1.Ziffer einsder Art des Netzbenutzers:
    1. a)Litera aElektrizitätsunternehmen;
    2. b)Litera bNicht-Elektrizitätsunternehmen, untergliedert nach Haushalte und Nicht-Haushalte;
  2. 2.Ziffer 2der Netzebene (§ 63 ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt;der Netzebene (Paragraph 63, ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt;
  3. 3.Ziffer 3der regionalen Klassifikation des Versorgungsgebietes;
  4. 4.Ziffer 4Zählpunkt mit oder ohne Energiespeicheranlage.

§ 5 NB-V 2024 Zeitrahmen


Netzbetreiber haben jeden Zählpunkt mit Abschluss oder Änderung des Netzzugangsvertrages sowie jeden im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehenden Zählpunkt einer Netzbenutzerkategorie gemäß den §§ 3 oder 4 zuzuordnen. Netzbetreiber haben jeden Zählpunkt mit Abschluss oder Änderung des Netzzugangsvertrages sowie jeden im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehenden Zählpunkt einer Netzbenutzerkategorie gemäß den Paragraphen 3, oder 4 zuzuordnen.

§ 6 NB-V 2024 Schlussbestimmungen


Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.

§ 7 NB-V 2024 Übergangsbestimmungen


Die Untergliederung der Netzbenutzerkategorien nach § 3 Z 2 bis 4 und § 4 Z 2 bis 4 hat erst ab 1. Jänner 2026 zu erfolgen. Die Untergliederung der Netzbenutzerkategorien nach Paragraph 3, Ziffer 2 bis 4 und Paragraph 4, Ziffer 2 bis 4 hat erst ab 1. Jänner 2026 zu erfolgen.

§ 8 NB-V 2024 In- und Außerkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Netzbenutzerkategorien-Verordnung, BGBl. II Nr. 402/2017, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Netzbenutzerkategorien-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2017,, außer Kraft.

Anlage

Anl. 1 NB-V 2024


Detaillierungsgrad 1

Detaillierungsgrad 2

Detaillierungsgrad 3

Solaranlage

nicht näher definiert

nicht näher definiert

Photovoltaik

nicht näher definiert

Siliziumzellen

Dünnschicht

Solarthermie

nicht näher definiert

Windkraftanlage

nicht näher definiert

nicht näher definiert

onshore

Wasserkraftanlage

nicht näher definiert

nicht näher definiert

Laufwasserkraftwerk

nicht näher definiert

Speicherkraftwerk

nicht näher definiert

reines Pumpspeicherkraftwerk

nicht näher definiert

Pumpspeicherkraftwerk mit Zufluss

nicht näher definiert

Thermische Anlage

nicht näher definiert

nicht näher definiert

Gasturbine mit Wärmerückgewinnung (kombinierter Prozess)

nicht näher definiert

ohne KWK

mit KWK

Gegendruckdampfturbine

nicht näher definiert

ohne KWK

mit KWK

Entnahme-Kondensationsdampfturbine

nicht näher definiert

ohne KWK

mit KWK

Gasturbine mit Wärmerückgewinnung

nicht näher definiert

ohne KWK

mit KWK

Verbrennungsmotor

nicht näher definiert

ohne KWK

mit KWK

Mikroturbine

nicht näher definiert

ohne KWK

mit KWK

Stirlingmotor

nicht näher definiert

ohne KWK

mit KWK

Brennstoffzelle

nicht näher definiert

ohne KWK

mit KWK

Dampfmotor

nicht näher definiert

ohne KWK

mit KWK

Rankine-Kreislauf mit organischem Fluidum

nicht näher definiert

ohne KWK

mit KWK

Gasturbine ohne Wärmerückgewinnung

nicht näher definiert

Energiespeicheranlage

Elektrochemischer Speicher

nicht näher definiert

nicht näher definiert

nicht näher definiert

sonstige Anlage

nicht näher definiert

nicht näher definiert

Anl. 2 NB-V 2024


Detaillierungsgrad 1

Detaillierungsgrad 2

Detaillierungsgrad 3

Detaillierungsgrad 4

erneuerbar

fest

nicht näher definiert

nicht näher definiert

Haushaltsabfälle

biogen

Industrie- und Gewerbemüll

biogen

Holz

nicht näher definiert

forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Abfälle und Reststoffe aus Forstwirtschaft

Sägewerkserzeugnisse, -reststoffe und -abfälle

tierisches Fett

nicht näher definiert

landwirtschaftliche Biomasse

nicht näher definiert

landwirtschaftliche Erzeugnisse

landwirtschaftliche Reststoffe und Abfälle

flüssig

nicht näher definiert

nicht näher definiert

biologisch abbaubare Haushaltsabfälle

nicht näher definiert

Ablauge

nicht näher definiert

Pflanzenöl

nicht näher definiert

Rapsöl (Brassica napus L.)

Sonnenblumenöl (Helianthus anuus L.)

Palmöl (Elaeis guineensis Jacq.)

Kokosöl (Cocos nucifera L.)

Purgiernussöl

pflanzliche Abfälle

nicht näher definiert

Biokraftstoff

nicht näher definiert

Biodiesel (Monoalkylester)

Bioethanol (C6-C12)

gasförmig

nicht näher definiert

nicht näher definiert

Deponiegas

nicht näher definiert

Klärgas

nicht näher definiert

Gas landwirtschaftlichen Ursprungs

nicht näher definiert

Schweinemist

Rindermist

Hühnermist

sonstiger Mist

Energiepflanzen

vergorener Mist

vergorenes Mist-Energiepflanzen-Gemisch

Gas aus Vergärung organischen Abfalls

nicht näher definiert

nicht näher definierter organischer Abfall

nicht näher definierter landwirtschaftlicher Abfall

landwirtschaftlicher Abfall aus Düngemittel

landwirtschaftlicher Abfall aus Stroh

Abfälle aus der Lebensmittelindustrie

Mist mit Bestandteilen organischer Abfälle

Mist mit Bestandteilen organischer Abfälle und Energiepflanzen

sonstiger biogener Mist

Prozessgas

biogen

sonstige biogene Quellen

nicht näher definiert

Wärme und Kälte

Solarenergie

nicht näher definiert

Geothermie

nicht näher definiert

konventionelle Geothermie

petrothermale Geothermie

oberflächennahe Geothermie

Aerothermie

nicht näher definiert

Hydrothermie

nicht näher definiert

Flüsse

Seen

Prozesswärme

biogen

mechanisch oder andere

nicht näher definiert

nicht näher definiert

fossil

fest

nicht näher definiert

nicht näher definiert

Steinkohle

nicht näher definiert

Anthrazit

Flamm-, Gasflamm-, Gas-, Fett- oder Esskohle

Kokskohle

Kokereikoks

Braunkohlenkoks

Braunkohle

nicht näher definiert

Glanzbraunkohle

Weichbraunkohle

Braunkohlenbriketts

Torfbriketts

Torf

nicht näher definiert

Haushaltsabfälle

nicht näher definiert

Industrie- und Gewerbemüll

nicht näher definiert

nicht erneuerbar

flüssig

nicht näher definiert

nicht näher definiert

Rohöl

nicht näher definiert

Schieferöl

fossiles Flüssigerdgas

nicht näher definiert

Erdölerzeugnisse

nicht näher definiert

Ethan

Naphtha

Flugbenzin

Motorenbenzin

Flugzeugkerosin

sonstiges Kerosin

Gasöl/Dieselöl

Schweröl mit niedrigem Schwefelgehalt

Schweröl mit hohem Schwefelgehalt

Flüssiggas (LPG)

Orimulsion

Bitumen

Schmiermittel

Petrolkoks

Raffinerierohstoffe

gasförmig

nicht näher definiert

nicht näher definiert

fossiles Erdgas

nicht näher definiert

Kuppelgas

nicht näher definiert

Gichtgas

Kokereigas

Erdölerzeugnisse

nicht näher definiert

Propan

Butan

Raffineriegas

Abgase der chemischen Industrie

städtische Anlage

nicht näher definiert

Prozessgas

nicht näher definiert

Kohlenmonoxid

Methan

Wasserstoff fossilen Ursprungs

Phosphorgas

Oxy-Fuel

Wärme

nicht näher definiert

nicht näher definiert

nicht erneuerbar

Prozesswärme

nicht näher definiert

nicht erneuerbar

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten