Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.
In Kraft seit 01.07.2025 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 NB-V 2024
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 NB-V 2024 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 NB-V 2024