Anl. 3 NAPV Begrenzung der auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebrachten Stickstoffmenge

NAPV - Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026

Für die Düngebemessung auf Ackerflächen ist ausgehend vom Gesamtstickstoffbedarf der Kultur gemäß diesem Abschnitt die Stickstoffnachlieferung aus der Vorfrucht bzw. aus Ernterückständen gemäß den Vorgaben des Abschnitts III und zusätzlich bei Bewässerungen der im Bewässerungswasser enthaltene Stickstoff gemäß den Vorgaben des Abschnitts IV abzuziehen.Für die Düngebemessung auf Ackerflächen ist ausgehend vom Gesamtstickstoffbedarf der Kultur gemäß diesem Abschnitt die Stickstoffnachlieferung aus der Vorfrucht bzw. aus Ernterückständen gemäß den Vorgaben des Abschnitts römisch drei und zusätzlich bei Bewässerungen der im Bewässerungswasser enthaltene Stickstoff gemäß den Vorgaben des Abschnitts römisch vier abzuziehen.

Für die Düngebemessung von Gemüsekulturen ist ausgehend vom Gesamtstickstoffbedarf der Gemüsekultur („Sollwert je Satz“) gemäß diesem Abschnitt, der im Boden vorhandene, nutzbare mineralische Stickstoff (Nmin) gemäß Abschnitt II und zusätzlich bei Bewässerungen der im Bewässerungswasser enthaltene Stickstoff gemäß Abschnitt IV abzuziehen.Für die Düngebemessung von Gemüsekulturen ist ausgehend vom Gesamtstickstoffbedarf der Gemüsekultur („Sollwert je Satz“) gemäß diesem Abschnitt, der im Boden vorhandene, nutzbare mineralische Stickstoff (Nmin) gemäß Abschnitt römisch zwei und zusätzlich bei Bewässerungen der im Bewässerungswasser enthaltene Stickstoff gemäß Abschnitt römisch vier abzuziehen.

Die Ertragslage ist anhand der tatsächlichen Erträge im Durchschnitt der letzten Jahre einzustufen. Bei Kulturarten, bei denen zum Zeitpunkt der letzten Stickstoffdüngung das tatsächliche Ertragsniveau bereits abschätzbar ist, ist eine Stickstoffbemessung nach dem korrigierten Ertragsniveau vorzunehmen.

Wenn die durchschnittliche Ackerzahl eines Schlages kleiner als 30 ist, so ist eine Einstufung der Ertragslage des Standortes mit „hoch“ nicht zulässig. Bei Vorliegen von Aufzeichnungen über die tatsächlich erzielten Erträge der betreffenden oder von unmittelbar vergleichbaren Flächen hat die Einstufung der Ertragslage nach diesen Aufzeichnungen zu erfolgen.

Tabelle 1: Obergrenzen Acker je Kultur in kg jahreswirksamer N/ha

Kultur

Niedrige Ertragslage

Mittlere Ertragslage

Ertragslage hoch1

Ertragslage hoch2

Ertragslage hoch3

Ertrag bis

max. N

Ertrag von bis

Max. N

Ertrag von bis

max. N

Ertrag

max. N

Ertrag

max. N

[t/ha]

[kg/ ha]

[t/ha]

[kg/ ha]

[t/ha]

[kg/ ha]

[t/ha]

[kg/ ha]

[t/ha]

[kg/ ha]

Getreide

Weizen >= 14% RP

<4

105

4–5,5

145

5,5–6,75

170

6,75–8

180

>8

195

Weizen < 14% RP

<5

105

5–6

145

6–7,5

170

7,5–9

180

>9

195

Durum-Weizen

<4

105

4-5,25

145

5,25-6,5

170

6,5-7,75

180

>7,75

195

Roggen

<4

80

4–5,5

110

5,5–7

130

7–8,5

140

>8,5

150

Dinkel (mit Spelzen)

<3,5

80

3,5–5,5

110

5,5–6,5

130

6,5–7,5

140

>7,5

150

Winterfuttergerste

<5

95

5–6

130

6–7,5

155

7,5–9

170

>9

180

Winterbraugerste

<4,5

70

4,5–5,5

100

5,5–7

115

7–8,5

125

>8,5

135

Triticale

<5

90

5–6

120

6–7,5

145

7,5–9

155

>9

165

Sommerfuttergerste

<4

80

4–5,5

110

5,5–7

130

7–8,5

140

>8,5

150

Sommerbraugerste

<3,5

65

3,5–5

80

5–6,5

95

6,5–8

105

>8

110

Hafer

<3,5

70

3,5–5

100

5–6,5

115

6,5–8

125

>8

135

Hackfrüchte

Körnermais (incl. CCM)

<8,5

110

8,5-10,5

155

10,5-12

180

12–13,5

195

>13,5

210

Silomais (FM)

<40

130

40–50

175

50–57,5

210

57,5–65

225

>65

240

Zuckerrübe

<55

110

55–75

155

75–85

180

85–95

195

>95

210

Futterrübe

<60

110

60–100

155

>100

180

---

---

---

---

Speise/Industriekartoffel

<33

120

33–45

165

45–55

195

55–65

210

>65

225

Früh-, Pflanzkartoffel

<15

90

15–20

120

>20

145

----

----

----

----

Körnerhirse/-sorghum

<6,5

110

6,5–8

155

8–9,5

180

9,5–10,5

195

>10,5

210

Silohirse/-sorghum (FM)

<55

130

55-68

175

68-77

210

77-86

225

>86

240

Öl- und Eiweißpflanzen

Soja, Erbse, Bohne

0 (601)

Körnerraps

<3

110

3–3,5

155

3,5–4,25

180

4,25–5

195

>5

210

Sonnenblume

<2

50

2–3

65

3–4

80

4–5

85

>5

90

Ölkürbis

<0,6

65

0,6–0,8

90

>0,8

105

---

---

---

---

Wein

Triebwachstum: stark

<5

25

(40)2

>=5

30 (50)2

-

-

-

-

-

-

Triebwachstum: mittel

<5

40

(55)2

>=5

50 (70)2

-

-

-

-

-

-

Triebwachstum: schwach

<5

50

(65)2

>=5

60

(80)2

-

-

-

-

-

-

Zwischenfruchtanbau

Zwischenfrucht-(futter)bau mit Leguminosen

403)

Zwischenfrucht-(futter)bau ohne Leguminosen

803)

Stilllegungen/

Grünbrachen

0

  1. 1)Ziffer eins
In Kraft seit 11.07.2024 bis 31.12.9999
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