§ 11 NAPV Umsetzungsklausel

NAPV - Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.08.2026

Durch dieses Programm wird die Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Nitratverunreinigungen vom 12. Dezember 1991 umgesetzt.

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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