Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2025
Paragraph 46 a,
§ 20 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 131/2005 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Paragraph 20, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 2005, tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
In Kraft seit 19.11.2005 bis 31.12.9999
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