§ 43e MuSchG Zusammensetzung der Senate

MuSchG - Musterschutzgesetz 1990

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.04.2024

Für die Senatszusammensetzung beim Oberlandesgericht Wien ist § 146 Abs. 1 und 4 des Patentgesetzes 1970 sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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