§ 86 MPG 2021 Benannte Stellen

MPG 2021 - Medizinproduktegesetz 2021

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Benennungsverfahren von Benannten Stellen, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingereicht wurden, sind bis zum Abschluss des Bennenungsverfahrens durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz weiterzuführen.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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