§ 24 MPG 2021 Wesentliche Änderungen

MPG 2021 - Medizinproduktegesetz 2021

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die §§ 18 bis 23 gelten auch für wesentliche Änderungen von klinischen Prüfungen gemäß Art. 75 der Verordnung (EU) Nr. 745/2017 oder einer Leistungsstudie gemäß Art. 71 der Verordnung (EU) Nr. 746/2017. Die Paragraphen 18 bis 23 gelten auch für wesentliche Änderungen von klinischen Prüfungen gemäß Artikel 75, der Verordnung (EU) Nr. 745 aus 2017, oder einer Leistungsstudie gemäß Artikel 71, der Verordnung (EU) Nr. 746 aus 2017,.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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