Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. August 2025 in Kraft.
(2)Absatz 2,Mit Ablauf des 31. Juli 2025 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Gebühren bei der Benützung von Militärflugplätzen, BGBl. II Nr. 127/2008, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Juli 2025 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Gebühren bei der Benützung von Militärflugplätzen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 127 aus 2008,, außer Kraft.
In Kraft seit 01.08.2025 bis 31.12.9999
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