Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Für die Benützung des Militärflugplatzes Wr. Neustadt/West sind zu entrichten
1.Ziffer einseine Landegebühr in folgender Höhe:
bis 1 000 kg
4,70 €
bis 1 500 kg
9,90 €
über 1 500 kg
16,50 €
2.Ziffer 2
In Kraft seit 01.08.2025 bis 31.12.9999
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