§ 1 MEV Allgemeines zu den Modellfunktionen

MEV - Modellstellen- und Einreihungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Die Aufgabenbereiche der in § 3h Abs. 1 des Landesvertragsbedienstetengesetzes 1985 angeführten Vertragsbediensteten werden durch die folgenden Bestimmungen als Modellfunktionen festgelegt. Jede Modellfunktion besteht aus einer Modellstelle oder aus mehreren Modellstellen.

In Kraft seit 01.07.2008 bis 31.12.9999
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