§ 21a MeldeG (weggefallen)

MeldeG - Meldegesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.10.2024
§ 21a MeldeG (weggefallen) seit 17.03.2006 weggefallen.
In Kraft seit 17.03.2006 bis 31.12.9999
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