§ 78 MarkenSchG Schlußbestimmungen

MarkenSchG - Markenschutzgesetz 1970

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.10.2026
Paragraph 78,

Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

In Kraft seit 23.07.1999 bis 31.12.9999
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