§ 68d MarkenSchG

MarkenSchG - Markenschutzgesetz 1970

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

In Verfahren nach diesem Abschnitt kann das Patentamt Stellungnahmen insbesondere von Bundesministerien, Gebietskörperschaften sowie von Verbänden, Organisationen und Institutionen der Wirtschaft einholen.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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