§ 69 MarkenSchG Unionsmarken

MarkenSchG - Markenschutzgesetz 1970

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.10.2026

(Anm.: § 69 aufgehoben durch Art. 1 Z 12, BGBl. I Nr. 124/2017)

In Kraft seit 01.09.2017 bis 31.12.9999
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