§ 217 MagBeG

MagBeG - Magistrats-Bedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

  1. 1.
In Kraft seit 13.10.2022 bis 31.12.2022
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