§ 2 LuLärmIV Immissionsschwellenwerte für Fluglärm

LuLärmIV - Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Für die Beurteilung von durch das Vorhaben bedingter unzumutbarer Belästigung der Nachbarn durch Fluglärm gelten folgende Immissionsschwellenwerte:

1.

Tag:

Antragstellung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014:

LAeq Tag

=

62 dB(A) Außenpegel,

 

 

Antragstellung ab 1. Jänner 2015:

LAeq Tag

=

60 dB (A) Außenpegel

2.

Nacht:

Antragstellung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014:

LAeq Nacht

=

52 dB(A) Außenpegel

 

 

 

LAmax

=

6-mal 68 dB(A) Außenpegel

 

 

Antragstellung ab 1. Jänner 2015

LAeq Nacht

=

50 dB(A) Außenpegel

 

 

 

LAmax

=

6-mal 68 dB(A) Außenpegel.

In Kraft seit 01.11.2012 bis 31.12.9999
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