Zielsetzung
Die Einrichtung der Salzburger Landesumweltanwaltschaft (kurz: Landesumweltanwaltschaft) erfolgt mit folgender Zielsetzung:
1.  | Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen;  | |||||||||
2.  | Vermeidung von schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt (zB durch die Beeinträchtigung der Luft, des Wassers, des Bodens oder durch Lärm) und Verminderung von bestehenden solchen Einwirkungen;  | |||||||||
3.  | Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder des Naturhaushaltes und Verbesserung bestehender Beeinträchtigungen.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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