§ 102 LTWO (weggefallen)

LTWO - Landtags-Wahlordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024
§ 102 LTWO seit 29.01.2024 weggefallen.
In Kraft seit 30.01.2024 bis 31.12.9999
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