§ 5 LT-V

LT-V - Ladepunkte- und Tankstellen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ABl. Nr. L 307 vom 28.10.2014 S. 1, in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/674 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/94/EU im Hinblick auf Ladepunkte für Kraftfahrzeuge der Klasse L, die landseitige Stromversorgung für Binnenschiffe und LNG-Tankstellen für den Schiffsverkehr und zur Änderung dieser Richtlinie im Hinblick auf Kupplungen zur Betankung von Kraftfahrzeugen mit gasförmigem Wasserstoff, ABl. Nr. L 114 vom 4.5.2018 S. 1, umgesetzt. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, Amtsblatt Nummer L 307 vom 28.10.2014 Seite 1, in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/674 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/94/EU im Hinblick auf Ladepunkte für Kraftfahrzeuge der Klasse L, die landseitige Stromversorgung für Binnenschiffe und LNG-Tankstellen für den Schiffsverkehr und zur Änderung dieser Richtlinie im Hinblick auf Kupplungen zur Betankung von Kraftfahrzeugen mit gasförmigem Wasserstoff, Amtsblatt Nummer L 114 vom 4.5.2018 Seite 1, umgesetzt.

In Kraft seit 24.09.2019 bis 31.12.9999
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