§ 37 LStVG. 1964

LStVG. 1964 - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Auf Zufahrtstraßen gemäß § 7 Abs. 1 Z 2a sind die Bestimmungen über Eisenbahn-Zufahrtstraßen sinngemäß anzuwenden, wobei hinsichtlich der Kostentragung und Erhaltung abweichend von § 33 Abs. 2 und § 36 eine vertragliche Vereinbarung zu treffen ist.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008, LGBl. Nr. 80/2021

In Kraft seit 17.07.2021 bis 31.12.9999
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