Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Sofern die Landesgesetzgebung zur Durchführung der Leistungsfeststellung Kommissionen vorsieht, sind deren Mitglieder in Ausübung dieses Amtes selbständig und unabhängig.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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