§ 96 LBPG 2002 Kürzung der Ruhegenussbemessungsgrundlage

LBPG 2002 - Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 1. März 1997 eingeleitet worden ist, sind die §§ 4 und 12 des Pensionsgesetzes 1965 in der nach dem Landesbeamtengesetz 1985 bis zum Ablauf des 28. Februar 1997 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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