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§ 29a LBedG (Landesbedienstetengesetz - LBedG), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 29a LBedG (weggefallen)
LBedG - Landesbedienstetengesetz - LBedG
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.01.2026
§ 29a LBedG
seit 31.12.2025 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis LBedG
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Paragrafennavigation
§ 20a LBedG Dienstleistung in der Wohnung
§ 21 LBedG Dienstplan
§ 22 LBedG Höchstgrenzen der Dienstzeit
§ 23 LBedG Ruhepausen
§ 24 LBedG Tägliche Ruhezeiten
§ 25 LBedG Wochenruhezeit
§ 26 LBedG Nachtarbeit
§ 27 LBedG Ausnahmebestimmungen
§ 28 LBedG Überstunden
§ 29 LBedG Bereitschaft, Journaldienst
§ 29a LBedG (weggefallen)
§ 30 LBedG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass
§ 31 LBedG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes
§ 32 LBedG Dienstleistung während der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit
§ 33 LBedG Änderung und vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit
§ 33a LBedG (weggefallen)
§ 33b LBedG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Wiedereingliederung
§ 33c LBedG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Pflege
§ 33d LBedG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Weiterbildung
§ 33e LBedG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aufgrund einer Teilpension
§ 34 LBedG Dienstliche Aus- und Weiterbildung, berufliche Fortbildung
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 29 LBedG
§ 30 LBedG
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