§ 6 KP-V 2025 Quote der Kapitalpufferanforderung für Systemrelevante Institute

KP-V 2025 - Kapitalpuffer-Verordnung 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Kapitalpuffer-Quote für Systemrelevante Institute beträgt nach Maßgabe von Art. 131 der Richtlinie 2013/36/EU auf konsolidierter Basis:Die Kapitalpuffer-Quote für Systemrelevante Institute beträgt nach Maßgabe von Artikel 131, der Richtlinie 2013/36/EU auf konsolidierter Basis:
    1. 1.Ziffer einsfür die Erste Group Bank AG 1,75%;
    2. 2.Ziffer 2für die Raiffeisen Bank International AG 1,75%;
    3. 3.Ziffer 3für die UniCredit Bank Austria AG 1,75%;
    4. 4.Ziffer 4für die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft auf Basis der konsolidierten Lage der BAWAG Group AG 0,9%;
    5. 5.Ziffer 5für die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung 0,9%;
    6. 6.Ziffer 6für die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft auf Basis der konsolidierten Lage der Raiffeisenbankengruppe OÖ Verbund eGen 0,9%;
    7. 7.Ziffer 7für die VOLKSBANK WIEN AG in ihrer Funktion als Zentralorganisation gemäß § 30a BWG auf Basis der konsolidierten Lage des Volksbanken-Verbundes 0,45%.für die VOLKSBANK WIEN AG in ihrer Funktion als Zentralorganisation gemäß Paragraph 30 a, BWG auf Basis der konsolidierten Lage des Volksbanken-Verbundes 0,45%.
  2. (2)Absatz 2,Die Kapitalpuffer-Quote für Systemrelevante Institute beträgt nach Maßgabe von Art. 131 der Richtlinie 2013/36/EU auf Einzelbasis:Die Kapitalpuffer-Quote für Systemrelevante Institute beträgt nach Maßgabe von Artikel 131, der Richtlinie 2013/36/EU auf Einzelbasis:
    1. 1.Ziffer einsfür die Erste Group Bank AG 1,75%;
    2. 2.Ziffer 2für die Raiffeisen Bank International AG 1,75%;
    3. 3.Ziffer 3für die UniCredit Bank Austria AG 1,75%;
    4. 4.Ziffer 4für die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft 0,9%;
    5. 5.Ziffer 5für die RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG 0,9%;
    6. 6.Ziffer 6für die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft 0,9%;
    7. 7.Ziffer 7für die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG 0,9%;
    8. 8.Ziffer 8für die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG 0,45%.
In Kraft seit 01.07.2025 bis 31.12.9999
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