Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
(Anm.: § 95 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2001)Anmerkung, Paragraph 95, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2001,)
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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