§ 6 KmGV

KmGV - Kilometergeldverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung ist für betriebliche oder berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden.

In Kraft seit 25.10.2024 bis 31.12.9999
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