Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG 2019) Fundstelle

KMG 2019 - Kapitalmarktgesetz 2019

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

BGBl. I Nr. 225/2021 (NR: GP XXVII RV 1165 AB 1181 S. 137. BR: AB 10829 S. 935.)

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Öffentliches Angebot von Veranlagungen

§ 1.

Begriffsbestimmungen

§ 2

Prospektpflichtiges Angebot

§ 3.

Ausnahmen von der Prospektpflicht

§ 4.

Werbung

§ 5.

Inhalt des Prospekts

§ 6.

Nachtrag zum Prospekt

§ 7.

Prüfung des Prospekts

§ 8.

Veröffentlichung des Prospekts

§ 9.

Sonderbestimmungen für Veranlagungen in Immobilien

§ 10.

Strafbestimmungen

§ 11.

Beauskunftungen und Veröffentlichung von Entscheidungen

2. Hauptstück
Öffentliches Angebot von Wertpapieren

Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1129

§ 12.

Zweck dieses Hauptstücks

§ 13.

Zuständige Behörde

§ 14.

Befugnisse

§ 15.

Strafbestimmungen

§ 16.

Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse

§ 17.

Rechtsmittel

§ 18.

Meldung von Verstößen

§ 19.

Veröffentlichung von Entscheidungen

§ 20.

Meldung von Sanktionen an die ESMA

3. Hauptstück
Gemeinsame Bestimmungen für Veranlagungen und Wertpapiere

§ 21.

Verbrauchergeschäfte

§ 22.

Prospekthaftung

§ 23.

Meldestelle

§ 24.

Emissionskalender

§ 25.

Amtsgeheimnis

§ 26.

 

(Anm.: § 26a. Verhältnis zur Verordnung (EU) 2020/1503)

4. Hauptstück
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 27.

 

§ 28.

 

§ 29.

 

§ 30.

Inkrafttreten

§ 31.

Vollzugsklausel

(Anm.: Anlagen A bis E)

In Kraft seit 31.12.2021 bis 31.12.9999
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