§ 4 KMB-V 2022 Berechnungsmethode verfügbare Kapazität

KMB-V 2022 - Kapazitätsberechnungsmethoden-Verordnung 2022

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Zur Bestimmung der verfügbaren Kapazitäten je Umspannwerk der Netzebene 4 (unterspannungsseitig) ist von der zulässigen Kapazität die genutzte Kapazität, sowie die gebuchte Kapazität abzuziehen.
  2. (2)Absatz 2,Die verfügbare Kapazität kann alternativ mittels eines probabilistischen Verfahrens ermittelt werden. Dazu sind Lastflussberechnungen unter iterativer Erhöhung der hinzugefügten Engpassleistung von erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen, sowie unter Variation der Erzeugungstechnologie und der Verortung der erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen (insbesondere Netzmodell, bestehende Stromerzeugungsanlagen, nach § 7 gebuchte Kapazitäten, Annahmen zu Laststruktur und -profilen, Wetterjahr) im betroffenen Netzgebiet durchzuführen. In zumindest fünfhundert Simulationen ist dabei jener Wert an zusätzlich möglicher erneuerbarer Erzeugungsleistung zu ermitteln, der in zumindest fünfzig Prozent der Simulationen hinzugefügt werden kann, ohne dass eine Verletzung der betriebliche Sicherheitsgrenzwerte vorliegt. Die Bewertung kann für ein ganzes Kalenderjahr erfolgen, oder wahlweise auch für jenen Tag, der in einer Voruntersuchung aufgrund der Gleichzeitigkeitsfaktoren der Erzeugungsprofile als dimensionierungsrelevant ermittelt wird.Die verfügbare Kapazität kann alternativ mittels eines probabilistischen Verfahrens ermittelt werden. Dazu sind Lastflussberechnungen unter iterativer Erhöhung der hinzugefügten Engpassleistung von erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen, sowie unter Variation der Erzeugungstechnologie und der Verortung der erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen (insbesondere Netzmodell, bestehende Stromerzeugungsanlagen, nach Paragraph 7, gebuchte Kapazitäten, Annahmen zu Laststruktur und -profilen, Wetterjahr) im betroffenen Netzgebiet durchzuführen. In zumindest fünfhundert Simulationen ist dabei jener Wert an zusätzlich möglicher erneuerbarer Erzeugungsleistung zu ermitteln, der in zumindest fünfzig Prozent der Simulationen hinzugefügt werden kann, ohne dass eine Verletzung der betriebliche Sicherheitsgrenzwerte vorliegt. Die Bewertung kann für ein ganzes Kalenderjahr erfolgen, oder wahlweise auch für jenen Tag, der in einer Voruntersuchung aufgrund der Gleichzeitigkeitsfaktoren der Erzeugungsprofile als dimensionierungsrelevant ermittelt wird.
In Kraft seit 27.09.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 4 KMB-V 2022


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 KMB-V 2022 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 4 KMB-V 2022


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 4 KMB-V 2022


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 4 KMB-V 2022 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KMB-V 2022 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 KMB-V 2022
§ 5 KMB-V 2022