Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Ziel ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden zur Modernisierung der Infrastruktur zu unterstützen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse für besondere Baumaßnahmen.
In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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