§ 1 KGWH-VO Geltungsbereich

KGWH-VO - Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026

Diese Verordnung regelt das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise für Rauchtabakerzeugnisse im Sinne des § 5a Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG. Diese Verordnung regelt das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise für Rauchtabakerzeugnisse im Sinne des Paragraph 5 a, Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG.

In Kraft seit 14.07.2016 bis 31.12.9999
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