§ 9 KEV 2022 Inkrafttreten

KEV 2022 - Kommunikations-Erhebungs-Verordnung 2022

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Für Erhebungen, die den Zeitraum bis 30. Juni 2022 betreffen, sind die Bestimmungen der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 365/2004 idF BGBl. II Nr. 259/2017 anzuwenden.Für Erhebungen, die den Zeitraum bis 30. Juni 2022 betreffen, sind die Bestimmungen der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 259 aus 2017, anzuwenden.
In Kraft seit 01.07.2022 bis 31.12.9999
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